Aufgrund der detaillierten Stundenliste (Rekursbeilage 10) ist von einer Präsenz des Rekurrenten in S. von etwa 50 % der Arbeitszeit auszugehen. Die restlichen Stunden arbeitete er in Q. (ca. 250 Stunden) und auswärts bei Kunden. Der Rekurrent verbrachte also rund einen Viertel der Arbeitszeit auswärts (bei Kunden), grossmehrheitlich in W. und X.. Es ist dementsprechend davon auszugehen, dass der Rekurrent zu diesen Terminen direkt von Q. losgefahren ist. Die Arbeitszeit der Auswärtstermine ist deshalb ganz überwiegend dem Standort Q. zuzurechnen.