8.5.2. Beim Eigenheim des Rekurrenten an der Y-Strasse 5 in Q. handelt es sich um ein Haus mit 6.5 Zimmern. Der dem Spezialverwaltungsgericht eingereichte Grundrissplan zeigt im ersten Obergeschoss unter anderem ein mit "Büro" beschriftetes Zimmer (13.55 m2). Es ist davon auszugehen, dass der Rekurrent in seinem Wohnhaus in Q. über ein voll eingerichtetes Büro verfügte und ihm damit für die 250 Stunden in Q. eine feste Infrastruktur zur Verfügung stand.