8.4.5. Obwohl im Raum S. keine kleineren Transaktionen aus den aufgelegten Bankkonto- und Kreditkartenauszügen ersichtlich sind, ist zusammenfassend festzuhalten, dass die Kundenbestätigungen und die Spesenbelege der Buchhaltung die vom Rekurrenten aufgelegte Stundenliste bestätigen, was für die Erledigung von Arbeiten in S. spricht. Dies wird zusätzlich durch das Schreiben der D. AG bestätigt (Rekursbeilage 9).