Den aufgelegten Bankkonto- und Kreditkartenauszügen kann entnommen werden, dass der Rekurrent im Raum S. vor allem in der Migros eingekauft und regelmässig den Coiffeur besucht hat. Aufgrund der hohen Beträge ist davon auszugehen, dass es sich bei den Migroseinkäufen meist um Wocheneinkäufe handelte. Die Grosseinkäufe erfolgten jedoch schon vor der Anmietung des Büros in S.. Betragsmässig kleinere (Lebens- mittel-)einkäufe wurden meist im Volg in Q. oder im Coop V. getätigt. Durchaus möglich ist, dass der Rekurrent auf dem Weg von Q. nach S. das Mittagessen in Q. oder V. gekauft haben könnte.