Trotz den Übereinstimmungen in den unterschiedlichen Belegen ist festzuhalten, dass sowohl die Auflistung als auch die Bestätigungen der Geschäftskunden und das Schreiben der D. als Parteibehauptung bzw. Gefälligkeitsbestätigungen zu werten sind. Dass aber die Spesenbelege mit der Stundenliste übereinstimmen bzw. die Stundenliste bestätigen, teilweise spricht für die Behauptung des Rekurrenten. 8.4.4. In der Buchhaltung finden sich nur wenige Belege aus dem Raum S.. Aus der Buchhaltung ergeben sich deshalb keine direkten Hinweise auf vermehrte Aufenthalte in S. ab August 2018.