Ausserdem haben Stichproben ergeben, dass die aufgelisteten Arbeitsorte zum allergrössten Teil mit den Ortschaften der Spesenbelege übereinstimmen. Eine Ausnahme ist allerdings der 7. November 2018: Gemäss der Stundenliste soll der Rekurrent an diesem Tag 11.75 Stunden - 11 - in S. gearbeitet haben. Es finden sich aber Spesenbelege, wonach er das Mittagessen und das Nachtessen in T. bzw. U. eingenommen hat (Buchhaltungsbelege 313, 314 und 278).