Die Vorinstanz stellte indessen fest, dass die Nespressokapseln an die Privatadresse in Q. geliefert wurden. Auch die Rechnungen der Avia sind an die Privatadresse des Rekurrenten adressiert (vgl. Buchhaltungsbelege 61, 123, 184, 239, 277, 328). Die Kundengeschenke wurden ebenso nach Q. geliefert (Buchhaltungsbeleg 238). Auch die Rechnungen der Swisscom sind an die Privatadresse des Rekurrenten adressiert (vgl. Buchhaltungsbelege 92-96, 125, 126). Der Sonos Lautsprecher wurde ebenso nach Q. geliefert (Beleg 069). Daraus ist klar ersichtlich, dass geschäftliche (administrative) Tätigkeiten in Q. stattfanden.