8.3.3. Gemäss Buchhaltung kaufte der Rekurrent "Bildschirme und Dockingstation" (Konto 15201) und einen Drucker (Konto 20002). Gemäss den dazugehörigen Buchhaltungsbelegen wurden diese Arbeitsutensilien nach S. geliefert. Auf dem Foto des Büros sind jedoch weder Bildschirme, noch eine Dockingstation oder der Drucker zu erkennen.