8.3.2. Aufgrund des Fotos und der Angaben des Rekurrenten könnte die Benützung des Arbeitsplatzes eine Tätigkeit in ständigen körperlichen Anlagen erlauben. Fraglich ist, ob der Arbeitsplatz tatsächlich dem Rekurrenten exklusiv zur Verfügung stand. Wie die Vorinstanz richtig ausführt, stand gemäss Mietvertrag dem Rekurrenten der Arbeitsplatz nicht exklusiv zur Verfügung. Die D. AG bestätigt jedoch in Abweichung von der vertraglichen Regelung in ihrem Schreiben vom 6. Mai 2021, dass der Büroraum im Zeitraum 15. August 2018 bis 31. Dezember 2018 ausschliesslich vom Rekurrenten benutzt wurde (Rekursbeilage 9).