8.3. 8.3.1. Bezüglich der verlangten festen Einrichtung kommen eigene (gemietete oder im Eigentum stehende) Räume mit Geschäftseinrichtungen in Frage. Vorliegend hat der Rekurrent mit der D. AG per 15. August 2018 einen Untermietvertrag über einen möblierten Büroarbeitsplatz zur Mitbenutzung an der X-Strasse 53 in S. abgeschlossen. Die D. AG hat eine Niederlassung an dieser Adresse. Der Mietzins betrug CHF 4'000.00 pro Jahr (zzgl. MWST). Die Raumnebenkosten waren im Mietzins inklusive. Über die Beschaffenheit und Grösse des gemieteten Arbeitsplatzes geht nichts aus dem Mietvertrag hervor. Auch dem aufgelegten Büroplan können keine weiteren Angaben entnommen werden.