Dass die Arbeit des Rekurrenten ortsungebunden erfolgen kann, ist glaubhaft. Nichtsdestotrotz ist zu prüfen, ob der Rekurrent am behaupteten Geschäftsort in S. über ständige körperliche Anlagen und Einrichtungen verfügte und ob – neben der Tätigkeit bei den Kunden – die übrigen Tätigkeiten (administrative Arbeiten, Akquisition, Korrespondenz etc.) dort ausgeübt wurden.