5.2. Mit der Besteuerung des Einkommens des Rekurrenten aus selbständiger Erwerbstätigkeit durch die Kantone Y. (S.) und Aargau (Q.) für das Steuerjahr 2018 droht eine Doppelbesteuerung. Es ist nachfolgend zu prüfen, welcher Steuerhoheit das Einkommen aus der selbständigen Erwerbstätigkeit und das Geschäftsvermögen aus der Einzelunternehmung C. unterliegen (vgl. Erw. 4).