gemäss den Grundsätzen der interkantonalen Doppelbesteuerung auszuscheiden." Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das Gemeindesteueramt Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. A. hat eine Replik erstattet. 7. Das Spezialverwaltungsgericht hat beim Gemeindesteueramt Q. weitere Abklärungen getroffen (Telefonnotiz vom 20. Juli 2022). 8. Aufforderungsgemäss reichte der Rekurrent mit Schreiben vom 6. September 2022 weitere Unterlagen ein. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: