Eventualiter: Sofern dem obenstehenden Antrag nicht gutgeheissen werden kann, wird beantragt in der Zeitspanne vom 15. August 2018 (ab in Kraft treten des Mietvertrags – vgl. Beilage 1) bis 31. Dezember 2018 einen feste Geschäftseinrichtung in S. zu begründen. Demnach ist gemäss Umsatzverbuchung aufgrund der effektiven Honorarrechnungen (Beilage 2) das anteilige steuerbare Einkommen aus selbständiger Haupterwerbstätigkeit für die Periode vom 15. August 2018 – 31. Dezember 2018 für die Kantons- und Gemeindesteuern sowie die Direkte Bundessteuer im Umfang von CHF 104'402 in den Kanton Y. -3-