"Der Geschäftssitz für die Einkünfte aus selbständiger Haupterwerbstätigkeit ist in S. zu veranlagen. Das daraus resultierende steuerbare Einkommen aus selbständiger Haupterwerbstätigkeit für die Veranlagungsperiode 2018 für die Kantons- und Gemeindesteuern sowie die Direkte Bundessteuer im Umfang von CHF 157'100 ist dementsprechend in den Kanton Y. gemäss den Grundsätzen der interkantonalen Doppelbesteuerung auszuscheiden,