5.3. Gemäss der Rechtsprechung des aargauischen Verwaltungsgerichts gehören die Kosten für Medien (u.a. Abonnemente von Zeitungen) nicht zu den Vermögensverwaltungskosten (VGE vom 28. August 2014 [WBE.2013.483]), bestätigt durch Bundesgerichtsurteil vom 10. August 2015 [2C_929/2014]). Diese Rechtsprechung ist zwar im Zusammenhang mit der Verwaltung von Wertschriften ergangen, lässt sich aber nach Auffassung des Spezialverwaltungsgerichts ohne Weiteres auf die vorliegende Liegenschaftsvermietung übertragen. Die Kosten für das Abonnement "E." sind daher steuerlich nicht abzugsfähig.