"[….] Bei den Kosten für die Büromiete in der Mietwohnung in X. und den Kosten für das Internet handelt es sich keineswegs um echte Nebenkosten der Liegenschaft an der Y-Strasse in Z. Im Gegensatz zu Kosten für Strom, Warmwasser, Heizung und Treppenhausreinigung handelt es sich nämlich bei den Kosten für die Büromiete und das Internet im Büro nicht um Beträge, welche mit der Nutzung der Mietsache zusammenhängen. Vielmehr handelt es sich hierbei um Vermögensverwaltungskosten, die mit der allgemeinen Verwaltung der Liegenschaft zusammenhängen und folglich höchstens als Liegenschaftsunterhaltskosten gemäss § 39 Abs. 2 StG zum Abzug gebracht werden könnten.