5. 5.1. Das aargauische Verwaltungsgericht führt im Urteil vom 17. Mai 2022 (WBE.2021.365) betreffend Steuerpflichtigen, welche im in ihrer selbstbewohnten Mietwohnung in X. eingerichteten Büro ihre 4,5-Zimmer- Eigentumswohnung in Z. verwalteten (zimmerweise Vermietung an fünf verschiedene Personen), das Folgende aus (Ziff. II.5.1.2. [Kursiv im Original]):