2. 2.1. Die Rekurrentin und ihre Schwester sind Eigentümerinnen der Liegenschaft D 1 in R. und verwalten diese selber (vgl. Einsprache vom 15. Mai 2020). Es handelt sich dabei um ein 3-stöckiges Mehrfamilienhaus. Mit dieser Liegenschaft wurden im Jahr 2018 Mietzinsen von total CHF 82'500.00 erzielt (vgl. "Mietzinseinnahmen 2018 ohne Heiz- und Nebenkostenanteile"). Davon ist entsprechend ihrem Eigentumsanteil die Hälfte von der Rekurrentin als Einkommen zu versteuern (vgl. Details Steuerveranlagung 2018). Im Gegenzug beantragen die Rekurrenten einen Abzug für die folgenden Auslagen (vgl. Rekurs):