5.5.5. Gemäss Arbeitsvertrag ist die Rekurrentin in einem 50 %-Pensum mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 21 Stunden bei der E. GmbH angestellt. Dies ergibt unter Berücksichtigung von fünf Wochen Ferien pro Jahr und gesetzlichen Feiertagen von aufgerundet zwei Wochen eine Jahresarbeitszeit von 945 Stunden (45 Wochen à 21 Stunden). Der Personalaufwand für das Arbeitsverhältnis mit der Rekurrentin belief sich für die E. GmbH auf CHF 32'876.35 (Bruttolohn: CHF 27'300.00; Sozialversicherungsbeiträge Arbeitgeber: CHF 1'988.00; Pensionskassenbeiträge Arbeitgeber: CHF 2'921.35; Unfallversicherung: CHF 667.00).