4.1.5. Eigenleistungen eines Unselbständigerwerbenden an seiner sich in seinem Eigentum befindlichen Liegenschaft stellen kein Einkommen daher. Daher können Eigenleistungen auch nicht als Liegenschaftsunterhaltskosten (Liegenschaftsunterhaltskosten im engeren Sinn und Betriebskosten) in Abzug gebracht werden (Zürcher Steuerbuch Nr. 30.3, Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten für den Unterhalt und die Verwaltung von Liegenschaften vom 26. März 2021, N 30; Praxis-Kommentar zum Berner Steuergesetz, Muri-Bern 2006, Art. 36 [des Berner Steuergesetzes vom 21. Mai 2000] N 7).