2.3. Die Rekurrentin kündigte ihr Arbeitsverhältnis mit der F. AG per 31. Dezember 2015. Am 1. Januar 2016 trat die Rekurrentin ihre Stelle als Hauswartin (Grünunterhalt, allg. Reinigung, technische Betreuung) bei der E. GmbH an. Das Arbeitspensum der Rekurrentin beträgt 50 %, bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 21 Stunden und einem monatlichen Bruttolohn von CHF 2'100.00, zuzüglich 13. Monatslohn (vgl. Arbeitsvertrag). Gemäss Lohnausweis erzielte die Rekurrentin mit ihrer Tätigkeit für die E. GmbH im Jahr 2016 ein Nettoeinkommen von CHF 22'696.00. 2.4. 2.4.1. Die E. GmbH hat dem Rekurrenten für 2016 im Zusammenhang mit dem Einfamilienhaus in Q. wie folgt Rechnung gestellt: