3. Mit Entscheid vom 25. März 2021 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 25. März 2021 (Zustellung am 29. März 2021) haben A. und B. mit rechtzeitigem Rekurs vom 28. April 2021 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie lassen die folgenden Anträge stellen: "1. In Gutheissung des Rekurses sei das satzbestimmende Einkommen um CHF 16'747.00 auf CHF 123'127.00 zu reduzieren und das steuerbare Einkommen auf CHF 123'127.00 festzulegen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates." -3-