2. Gegen die Verfügung vom 17. Februar 2021 erhoben A. und B. mit Schreiben vom 16. März 2021 (Postaufgabe gleichentags) Einsprache und beantragten sinngemäss, dass die Stammanteile an der E. GmbH im Wertschriftenverzeichnis mit CHF 8'000.00 zu erfassen seien, dass Lohneinkünfte von CHF 22'696.00 aus dem Arbeitsverhältnis von B. mit der E. GmbH als Einkommen zu veranlagen seien, dass, falls Rasen mähen, Sträucher schneiden, Winterdienst und allgemeine Reinigungsarbeiten durch Dritte als Liegenschaftsunterhaltskosten abzugsfähig seien, die Rechnungen der E. GmbH zum Abzug zuzulassen seien.