In der Folge wurde auf ein Nachsteuerverfahren mangels Vorliegens einer neuen Tatsache (aufgrund der Grundbuchmeldung) bei der Aktiengesellschaft verzichtet. Folglich wurde auch keine Meldung der geldwerten Leistung betreffend den Rekurrenten an das Gemeindesteueramt Q. gemacht. 3.5.2. Die Steuererklärung 2009 der Rekurrenten ist am 1. Februar 2011 auf dem Gemeindesteueramt Q. eingegangen (vgl. Eingangsstempel auf der Steuererklärung 2009). Die definitive Steuerveranlagung 2009 datiert vom 24. Juli 2012.