3.5. 3.5.1. Die Landübertragung der E. AG an die F. erfolgte mit öffentlicher Beurkundung vom 2. November 2009 und Grundbucheintrag vom 27. November 2009. Die Grundbuchmeldung wurde am 23. Dezember 2009 unter anderem dem KStA JP gesandt (Eingangsstempel des KStA JP vom 7. Januar 2010). Das KStA JP hat die geldwerte Leistung bei der E. AG in der Veranlagung vom 10. Oktober 2011 für den Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2010 – aus welchen Gründen auch immer – nicht aufgerechnet. In der Folge wurde auf ein Nachsteuerverfahren mangels Vorliegens einer neuen Tatsache (aufgrund der Grundbuchmeldung) bei der Aktiengesellschaft verzichtet.