das nichts daran, dass ihm die Kenntnis dieser Informationen auch zuzurechnen ist. Sowohl die Sektion Juristische Personen als auch der für die Gemeinde A. zuständige Steuerkommissär sind Mitglieder der gleichen Steuerbehörde, nämlich des KStA (vgl. dazu die Argumentation im angeführten Urteil des Bundesgerichts, welche zwischen Steuer- und anderen Behörden unterscheidet). Es ist daher nicht einzusehen, warum diese Informationen nicht dem KStA als solches – und damit auch dem für A. zuständigen Steuerkommissär – zurechenbar sein sollten.