Mit anderen Worten ist es Aufgabe des KStA dafür besorgt zu sein, dass innerhalb der Behörde alle Informationen betreffend juristische Personen und die an diesen Beteiligten zweckmässig allen mit der Veranlagung sowohl der juristischen Person als auch der an ihr Beteiligten befassten Personen zugänglich sind. Wenn sich dies hier anders verhalten haben sollte, d.h. wenn hier dem für die Gemeinde A. zuständigen Steuerkommissär die Informationen, welche im Zusammenhang mit der Revision und der späteren Veranlagung der YAG erarbeitet wurden, nicht zugänglich gemacht worden sein sollten, so ändert