Es gelte festzuhalten, dass auf Stufe der juristischen Person nie eine verdeckte Vorteilszuwendung nachgewiesen worden und infolgedessen mangels Vorliegens einer neuen Tatsache zurecht nicht nachträglich besteuert worden sei. Im Weiteren sei zu erwähnen, dass – falls die entschädigungslose Übertragung des Grundstücks tatsächlich zu einer verdeckten Vorteilszuwendung geführte hätte – die Rekurrenten diesbezüglich nie die Möglichkeit gehabt hätten, Beweise, Unterlagen oder Ähnliches auf Stufe der juristischen Person vorzulegen. Es sei abzulehnen, dass eine allfällige geldwerte Leistung an den Aktionär der begünstigten Gesellschaft auf Stufe -6-