Dies sei überspitzter Formalismus seitens des KStA. Wenn nun die modifizierte Dreieckstheorie lediglich aufgrund einer fehlenden Formalität nicht angewendet werde, würde dies offensichtlich zu einer ungerechten bzw. unbilligen Lösung führen. Deswegen sei die behauptete geldwerte Leistung auf Stufe des Rekurrenten nicht zu besteuern. Das KStA habe das Vorliegen einer neuen Tatsache für die Steuerkommission Q. bejaht. Gleichzeitig habe das KStA festgehalten, dass die Veranlagungsbehörde nicht zur Verantwortung gezogen werden könne, wenn sie -5-