"1. Die Nachsteuerverfügungen vom 20. November 2020 betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2009 sowie betreffend die direkte Bundessteuer 2009 seien aufzuheben und; 2. auf die Erhebung von Nachsteuern betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2009 sowie betreffend die direkte Bundessteuer 2009 sei zu verzichten." -3- 6. Mit Entscheid vom 26. März 2021 wurde die Einsprache abgewiesen.