2. Mit Schreiben vom 10. März 2020 hielt das KStA am Nachsteuerverfahren fest und schlug B. und A. wunschgemäss diverse Besprechungstermine vor. 3. Am 4. November 2020 fand eine (telefonische) Besprechung des KStA mit der Vertreterin von B. und A. statt.