1. 1.1. Gestützt auf eine Meldung des Kantonalen Steueramtes, Natürliche Personen (nachfolgend: KStA NP), wonach B. und A. einen Beteiligungsertrag nicht deklariert hätten, eröffnete das Kantonale Steueramt, Sektion Rechtsdienst, Nachsteuern und Bussen (nachfolgend: KStA), mit Schreiben vom 29. August 2019 ein Nachsteuerverfahren betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2009. B. und A. wurde bis zum 30. September 2019 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme sowie Unterlagen einzureichen. 1.2. Innert erstreckter Frist liessen B. und A. eine Stellungnahme einreichen.