Als weiteres Beispiel nennt der Gesuchsteller das X.-Quartier in Y., welches weit vom Dorfzentrum Y. entfernt sei. Eine Mehrbelastung in diesem Quartier würde dieses und die nahegelegenen Nachbargemeinden tangieren, das Kerngebiet der Gemeinde Y. wäre aber überhaupt nicht betroffen. Weiter macht der Gesuchsteller der Sache nach geltend, dass in Gemeinden, die in den letzten Jahren eine rege Bautätigkeit und dementsprechend eine starke Erhöhung der durchschnittlichen Mieten erlebt haben (als Beispiel führt er B. an), aufgrund des Dekrets eine hohe pauschale Anpassung resultiere. - 15 -