"Der Eigenmietwert für die Liegenschaft X-Strasse ist zu korrigieren, der richtige Wert ist 13'688.00. Der Wert gilt für 2016 und 2017. (…)." -3- 5. 5.1. Mit Schreiben vom 6. Januar 2021 nahm der Leiter der Sektion Grundstückschätzung zur Einsprache Stellung. 5.2. A. und B. äusserten sich dazu mit Stellungnahme vom 9. Januar 2021 mit dem Antrag: "Eine Einzelschätzung der beiden Objekte ist weder möglich noch erwünscht! Bei beiden Objekten sind die verfügten Werte zu belassen und in der Steuerveranlagung (gemäss Einsprache) zu übernehmen"