3. Mit Verfügung vom 16. Dezember 2019 wurden A. und B. von der Steuerkommission Q. für die Kantons- und Gemeindesteuern 2017 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 66'500.00 (davon CHF 22'100.00 Beteiligungsertrag; satzbestimmendes Einkommen CHF 66'500.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 779'000.00 veranlagt. Dabei wurde in Abweichung von der Selbstdeklaration für das Einfamilienhaus an der X- Strasse ein Eigenmietwert von CHF 15'604.00 (inkl. Zuschlag von 14 %) erfasst. 4. Gegen die Verfügung vom 16. Dezember 2019 erhoben A. und B. mit Schreiben vom 21. Dezember 2019 Einsprache mit dem Antrag: