2.2. Mit Schreiben vom 9. Januar 2017 wurde A. und B. die vom Grossen Rat am 24. November 2015 beschlossene Anpassung des Eigenmietwertes Einfamilienhaus mit Wintergarten, an der X-Strasse in Q. mitgeteilt. Der Eigenmietwert für das Einfamilienhaus wurde dabei mit Wirkung ab der Steuerperiode 2016 von CHF 13'688.00 um 14 % auf CHF 15'604.00 erhöht. 2.3. Mit Schreiben vom 29. Januar 2017 nahm A. zum Informationsschreiben vom 9. Januar 2017 und zur mitgeteilten Eigenmietwerterhöhung Stellung.