6.4. Der Grosse Rat hat mit dem Anpassungsdekret eine Anpassung der Eigenmietwerte per 1. Januar 2016 beschlossen. Das Anpassungsdekret lautet wie folgt: - 10 - "Der Grosse Rat des Kantons Aargau, gestützt auf die §§ 30 Abs. 2 und 218 Abs. 1 und 3 des Steuergesetzes (StG) vom 15. Dezember 1998, beschliesst: I. §1 1 Die bisher geltenden, auf Basis der Neuschätzung per 1. Januar 1999