a. dem Dekret infolge Verfassungswidrigkeit die Anwendung (ex nunc) versagt werden. b. geprüft werden, ob bestehende, individuelle Verfügungen pauschal abstrakt geändert werden können, ohne dass Rechtsmittel gewährt werden." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 8. Das Gemeindesteueramt Q. und das KStA beantragen die Abweisung des Rekurses. 9. A. und B. haben eine Replik erstattet. -5- Das Gericht zieht in Erwägung: