7. Den Einspracheentscheid vom 17. März 2021 (Zustellung am 19. März 2021) haben A. und B. mit Rekurs vom 16. April 2021 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht weitergezogen mit dem "Antrag 1. Die Steuerveranlagung 2016 ist zu korrigieren, bei der Liegenschaft X-Strasse ist der vom Kanton verfügte Eigenmietwert von 13'688.- einzusetzen. 2. (…). 3. Gestützt auf § 95 Abs. 2 der Kantonsverfassung des Kantons Aargau ist das Dekret zur Erhöhung des Eigenmietwertes (651.140) einer inzidenten Normenkontrolle zu unterziehen. Dabei soll: