4. Gegen die Verfügung vom 16. Dezember 2019 erhoben A. und B. mit Schreiben vom 21. Dezember 2019 Einsprache mit dem Antrag: "Der Eigenmietwert für die Liegenschaft X-Strasse ist zu korrigieren, der richtige Wert ist 13688.00. Der Wert gilt für 2016 und 2017. Der Eigenmietwert für die Liegenschaft C ist zu korrigieren, der richtige Wert ist 3906.00 (17796.00 verteilt auf 4 Erben, anteilig bis 16.11.2016). Der Wert gilt für das Jahr 2016." 5. 5.1. Mit Schreiben vom 6. Januar 2021 nahm das KStA GS zur Einsprache Stellung. 5.2. A. und B. äusserten sich dazu mit Stellungnahme vom 9. Januar 2021 mit dem Antrag: