3. Mit Verfügung vom 16. Dezember 2019 wurden A. und B. von der Steuerkommission Q. für die Kantons- und Gemeindesteuern 2016 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 101'000.00 (davon CHF 18'600.00 Beteiligungsertrag; satzbestimmendes Einkommen CHF 101'000.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 837'000.00 veranlagt. Dabei wurden in Abweichung von der Selbstdeklaration für die Liegenschaft X-Strasse ein Eigenmietwert von CHF 15'604.00 und für die Liegenschaft C ein Eigenmietwert (1. Januar bis 16. November 2016) von CHF 4'452.00 (je inkl. Zuschlag von 14 %) erfasst.