2.3. Je mit Schreiben vom 9. Januar 2017 wurden A. und B. die vom Grossen Rat am 24. November 2015 beschlossenen Anpassungen der Eigenmietwerte der Liegenschaft X-Strasse und der Liegenschaft C um 14 % mitgeteilt. Der Eigenmietwert für die Liegenschaft X-Strasse wurde dabei mit Wirkung ab der Steuerperiode 2016 von CHF 13'688.00 auf CHF 15'604.00 und derjenige für die Liegenschaft C von CHF 4'449.00 auf CHF 5'072.00 erhöht. -3-