5.4. Dem Vertreter ist insofern zuzustimmen, dass gemäss Lehre zu § 104 StG auch Aufwendungen für nicht ausgeführte Projekte zu den Anlagekosten gehören (Kommentar zum Aargauer Steuergesetz, 4. Auflage, Muri-Bern 2015, § 104 StG N 10). Allerdings verweist die Lehre in diesem Zusammenhang auf AGVE 1966 S. 121. Wie dargelegt, unterscheidet sich die vorliegende Konstellation von jenem Entscheid (E. 5.3.). Aus Letzterem kann daher nichts für den zu beurteilenden Fall abgeleitet werden.