Bauland erzielt werden könne. Wenn im Kaufpreis von CHF 1'264'500.00 Projektkosten von CHF 224'363.55 enthalten wären, würde der Kaufpreis pro Quadratmeter auf CHF 1'234.00 fallen, was nicht dem Marktwert von Bauland an vergleichbarer Lage in Q. entspricht. 5.3. Der Vertreter führt aus, dass gemäss AGVE 1966 S. 121 die Kosten für nicht ausgeführte Bauprojekte zu den Erstellungskosten und damit zu den -9- Anlagekosten gehörten. Im erwähnten Entscheid der kantonalen Steuerrekurskommission (heute: Spezialverwaltungsgericht) vom 26. Mai 1966 wird Folgendes ausgeführt: "(…)