Denn beim Rekurrenten handelt es sich um einen Anwalt, der aufgrund seiner Ausbildung um die Bedeutung von Beweisen in Rechtsverfahren weiss. Angesichts dessen hätte der Rekurrent nach Auffassung des Spezialverwaltungsgerichts auf einen Hinweis im Kaufvertrag auf eine Mitveräusserung des Bauprojekts im Wert von CHF 224'363.55 beharrt, oder es wäre zumindest zeitgleich mit dem Abschluss des Kaufvertrags eine entsprechende schriftliche Vereinbarung abgeschlossen worden. Hinzu kommt, dass sich der Erwerber gemäss Ziffer IV.3. des Kaufvertrags vom 21. Dezember 2018 über alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, welche eine Überbauung des Grundstücks tangieren, selbst orientiert.