Soweit der Vertreter geltend macht, ohne die Klärungen aufgrund der Planungen in den Jahren 2012 und 2013 hätte das Grundstück nie zu einem Preis von CHF 1'500.00 / m2 verkauft werden können, ist dies als Schutzbehauptung zu würdigen. Denn beim Rekurrenten handelt es sich um einen Anwalt, der aufgrund seiner Ausbildung um die Bedeutung von Beweisen in Rechtsverfahren weiss.