5.2. Der Kaufvertrag vom 21. Dezember 2018 enthält keine Hinweise auf eine Mitveräusserung eines Bauprojekts. Vielmehr ist in dessen Ziffer I.2. festgehalten, dass der Kaufpreis CHF 1'500.00 pro m2 und somit bei 843 m2 CHF 1'264'500.00 betrage. Der Rekurrent hat auch keine schriftliche Zusatzvereinbarung, aus welcher hervorgeht, dass Bauprojektkosten im Kaufpreis enthalten gewesen wären, eingereicht. Soweit der Vertreter geltend macht, ohne die Klärungen aufgrund der Planungen in den Jahren 2012 und 2013 hätte das Grundstück nie zu einem Preis von CHF 1'500.00 / m2 verkauft werden können, ist dies als Schutzbehauptung zu würdigen.