Es ist daher unerheblich, ob Projektkosten in den Kaufvertrag über das Grundstück einbezogen oder separat behandelt werden (Praxis-Kommentar zum Berner Steuergesetz, Muri-Bern 2011, Art. 142 [des Berner Steuergesetzes vom 21. Mai 2000] N 113). So hat auch das Steuerrekursgericht (heute: Spezialverwaltungsgericht) schon einmal einen Teilbetrag des Liegenschaftskaufpreises als Entschädigung für Bauprojekte anerkannt, obwohl aus dem Kaufvertrag nicht ersichtlich war, dass im Kaufpreis Bauprojektkosten enthalten sind.