2.3. Der Rekurrent plante auf dem Teil der neuen Parzelle aaa den Bau eines Dreifamilienhauses. In diesem Zusammenhang entstanden ihm in den Jahren 2011 bis 2013 Projektierungskosten von CHF 224'363.55 (vgl. "Ermittlung aufgelaufene Planungskosten per 31. Januar 2014" der D. AG). Das Dreifamilienhaus wurde in der Folge nicht realisiert. Stattdessen liess C. auf der Landparzelle aaa ein Einfamilienhaus bauen. 2.4. Der Rekurrent beantragt, dass Planungskosten von CHF 224'363.55 als Aufwendungen gemäss § 104 Abs. 1 lit. a StG anzurechnen seien. Die Steuerkommission Q. gewährte dafür keinen Abzug.